Rechtsgebiete

Das Fachgebiet der Rechtsanwältin erfasst das gesamte Repertoire an rechtlichen Regelungen, die im Alltag von Einzelpersonen und kleinen bis mittelgroßen Firmen benötigt werden.

Unsere Schwerpunkte sind:

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt alle rechtlichen Belange der durch Ehe, Familie, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft miteinander verbundenen Personen. Im Rechtsalltag spielen hier vor allem das Scheidungsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, der Unterhalt, das Vormundschaftsrecht und Kindschaftsrecht eine bedeutende Rolle.

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen oder bereiten Sie auf Ihre Trennung vor. Wir vertreten Sie während der Trennung und im Scheidungsverfahren. Dabei arbeiten wir auf eine außergerichtliche Einigung hin oder bearbeiten die Klagen entsprechend Ihren Wünschen.

Im Bereich des Mietrechts machen wir uns besonders für die Mieter stark. Aus der Erfahrung langjähriger Tätigkeit im Mieterschutzverein weiß Frau Rechtsanwältin Annette Göbelsmann-Schweitzer sehr gut, wo die Ursachen und Gründe für die meisten Streitfälle im Mietrecht liegen. Mit viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und großer Rechtssicherheit können so Streitigkeiten im Mietrecht geklärt und oftmals auch außergerichtlich beigelegt werden.

Wir vertreten wir Sie auch vor Gericht. Hier ist das Bemühen um eine rechtseindeutige und klare Lösung im Sinne der Mieter unser ureigenstes Anliegen. Schon im Vorfeld prüfen wir daher die Erfolgsaussichten für den eventuellen Streitfall, damit Ihre Klage nicht zur teuren Kostenfalle wird.